Pressemitteilung Nr. 05-11: Ziel: Offener Dialog statt falscher Informationen und Gerüchte

Stellungnahme zum Flugblatt der Aktionsgemeinschaft zum Erhalt der Lebensqualität im Raum Meitingen e.V. (AGL) vom Februar 2011.

Meitingen – In der letzten Februarwoche 2011 wurde von der AGL in Teilen von Meitingen ein Flugblatt mit dem Titel „Die Rohstoffsicherungsfläche – Eine weitere Schlackendeponie? … 5 Gründe, die gegen dieses Vorhaben sprechen“ verteilt. Nachdem die dort kommunizierten Inhalte mit dem Bericht in der Stadtzeitung vom 23.03.2011 in der Presse erneut aufgegriffen und somit einer noch breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden,  sieht sich die Lech-Stahlwerke GmbH (LSW) veranlasst, zu einigen Inhalten des Flugblattes Stellung zu nehmen und somit die Öffentlichkeit über den korrekten Sachverhalt aufzuklären.


Erfolgreiche Verwertung statt fehlender Nachfrage
Die Behauptung im Flugblatt, dass keine nennenswerten Abnehmer für Schlacke in Sicht seien, steht im klaren Widerspruch zur jüngst veröffentlichten Mitteilung der für die Aufbereitung und Verwertung der Schlacke zuständigen Max Aicher GmbH. Die im Jahr 2010 verwerteten 180.000 Tonnen sprechen für sich. Darüber hinaus wurde von der Max-Aicher-Unternehmensgruppe eine bundesweit gestiegene Nachfrage nach Schlacke als wertvollem Bau- und Zusatzstoff bescheinigt.

Rohstoffsicherungsfläche keine zusätzliche Schlackendeponie
Auf der geplanten Rohstoffsicherungsfläche sollen die Prozesse des Schlackenhandlings unter Umsetzung der aktuellen umweltfachlichen Kriterien, vor allem auch in Bezug auf die aktuellen Diskussionsthemen des Immissions- und Grundwasserschutzes, neu geordnet werden. Durch den Neubau eines Schlackenbeetes würde eine Vielzahl umwelttechnischer Verbesserungen erzielt werden. Hinzu käme durch die Schaffung von Erweiterungsflächen die Möglichkeit zur Optimierung der innerbetrieblichen Abläufe. Durch diese Maßnahmen könnte ein Teil des derzeitigen Wettbewerbsnachteils der LSW gegenüber anderen Unternehmen ausgeglichen werden. Bislang liegt dieser Nachteil begründet in der flächenmäßigen Beschränkung des Standortes und die dadurch entstehenden Mehraufwendungen im logistischen Bereich. Eine Neuordnung der Flächen und Schaffung von neuem Baurecht würde ebenfalls den Anwohnern im Umfeld des Standortes unmittelbar zu Gute kommen, z.B. in Form einer erneuten Minderung von Staubimmissionen.

Vorbildlicher Anteil des Schienenverkehrs beim Transportaufkommen
Die Behauptung, dass sich die Anlieferung von Schrott und der Abtransport von Stahl zunehmend auf die Straße verlagert, ist falsch. Im Gegenteil: in der LSW-Gruppe erzielt die Lechsped GmbH (LSP, Speditionsunternehmen der LSW) im Bereich der Schrottanlieferung über den Schienenweg einen Anteil von fast 60% bezogen auf die Gesamtmenge der jährlichen Schrottlieferungen. Verglichen mit anderen Industrieunternehmen ist dies einzigartig und beispielhaft in Deutschland, zumal LSW keinen direkten Anschluss an einen Hafen als zusätzlichen alternativen Gütertransportweg hat. Für die Auslieferung der Stahlprodukte ist ein wesentliches Ziel die Optimierung des Verkehrsaufkommens, da sich Synergien aus intelligent gesteuerten Logistikkonzepten in nicht unwesentlichem Maße direkt auf die Transportkosten auswirken. „Durch ein optimiertes Logistikkonzept sind wir in der Lage einen großen Teil der ausgehenden Waggons und LKW´s nach der Anlieferung von Rohstoffen direkt wieder mit den Produkten der LSW zu bestücken. So können wir einen Großteil der Leerfahrten vermeiden. Die Bahn hat in unserem Hause ganz klar das Ersteintrittsrecht bei allen Transporten, um möglichst viele Kunden über die Schiene statt auf dem Straßenweg zu beliefern.“, so Dieter Nickl, Geschäftsführer der LSP.

Ausgleichsflächen für Wald in den nahegelegen Lechauen und in Herbertshofen
Bereits in der Begründung des Entwurfes zum VEP vom 13.07.2010 wurde dargelegt, dass die Ausgleichsflächen insgesamt mit lediglich knapp 16% des Gesamtausgleichsflächenbedarfes in Wertingen vorgesehen waren. Mehr als 84% des Gesamtausgleichsflächenbedarfes war in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Eingriffsort bzw. im Naturraum des Eingriffs in den Lechauen vorgesehen. Dieser Anteil entspricht einem 100%igen Ausgleich des Eingriffs in Waldbestände. Von insgesamt rund 67.200 m² erforderlichen Waldausgleichsflächen wurde mit rund 30.000 m² sogar ein erheblicher Teil des Ausgleichs direkt in der Gemarkung Herbertshofen vorgesehen. Die Behauptung, dass „die vorgeschriebenen Ausgleichsflächen nicht bei uns, sondern diesmal im Raum Wertingen entstehen“, ist in dieser Form also zumindest in wesentlichen Teilen nachweislich falsch.

Gericht hatte keine Bedenken
Bezüglich der von der AGL geäußerten Bedenken zur Entstehung einer Deponie auf der Rohstoffsicherungsfläche kann nicht behauptet werden, dass das Gericht diese Bedenken der AGL teilte und aus diesem Grund eine Sicherheitsleistung von 5 Mio. Euro hinterlegt werden musste. Zum einen handelt es sich hierbei nicht um eine richterliche Entscheidung, sondern um einen zwischen dem Landratsamt Augsburg und der Max Aicher GmbH geschlossenen Vergleich. Zum anderen geht die Anforderung an eine Sicherheitsleistung beim Betrieb von Anlagen wie in Meitingen auf eine in Deutschland allgemein gültige generelle Rechtsvorschrift in § 12 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurück. Diese dient ausschließlich dem Vorsorgeprinzip. Im Falle einer Insolvenz des Betreibers soll die Genehmigungsbehörde damit in die Lage versetzt werden, die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Betriebsgeländes sicherzustellen und schädliche Umweltauswirkungen verhindern zu können. Hier kann also weder ein Bezug zu konkreten Gefahren, noch eine Unzuverlässigkeit des Betreibers aus der vereinbarten Sicherheitsleistung abgeleitet werden.

Gerüchte und falsche Informationen gefährden Arbeitsplätze
Erneut zeigt sich leider, dass im Umfeld der Lech-Stahlwerke regelmäßig Gerüchte und fehlerhafte Informationen veröffentlicht werden, welche dem Ansehen des Unternehmens und einer zügigen Realisierung von Investitionen schaden. Daher muss entgegen des Punktes 4 des Flugblattes der AGL festgehalten werden: Gerüchte und Fehlinformationen gefährden die Arbeitsplätze bei LSW – nicht Altlasten, wie von der AGL an dieser Stelle behauptet wird.

Positive Schlussworte
Zum Ende ihres Flugblattes weist die AGL darauf hin, dass sie versucht, „auf sachliche Weise dazu beizutragen, dass sich die Umweltsituation und die Lebensqualität in unserer Region verbessert.“ Diese Zielstellung wird von der Lech-Stahlwerke GmbH positiv zur Kenntnis genommen, da man sehr an einem konstruktiven Miteinander interessiert ist, statt weiterhin überwiegend über Aufsichtsbehörden zu kommunizieren. Wie bereits in der Pressemitteilung der LSW vom 03.03.2011 dargelegt, sehen sich auch die Lech-Stahlwerke in der Pflicht, eine bessere und verstärkte Kommunikation und Information mit der Öffentlichkeit zu pflegen. Hierdurch soll der Grundstein gelegt werden, dass Fehlinformationen verhindert und das Gespräch miteinander gefördert wird. Der erste Schritt in diese Richtung wurde auch bereits vollzogen.

Dem Angebot der Lech-Stahlwerke GmbH folgend haben sich am 24.03.2011 rund 15 Vertreter der AGL und der Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal e.V. sowie zwei Vertreter des Landratsamtes Augsburg mit den Vertretern der LSW (Herr Markus Kihm, Pressesprecher und Herr Robert Suiter, Umweltbeauftragter) bei den Anwohnern vor Ort in der Zollsiedlung getroffen. Ziel des Gespräches war, aktuelle Themen der Anwohner zu erörtern. Dies soll zu einer sachlichen und konstruktiven Diskussion zwischen den Lech-Stahlwerken und den Anwohnern und damit zu einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis zwischen beiden Seiten in der Zukunft beitragen.

Zurück