Pressemitteilung Nr. 05-14: VGH verhandelt über Klage der Lech-Stahlwerke gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans „Holzheim-West“

Meitingen/München – Am 06.05.2014 hat der Verwaltungsgerichtshof in München über ca. 3 Stunden den Normenkontrollantrag der Lech-Stahlwerke gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans „Holzheim-West“ mit den Parteien mündlich erörtert.

Eingangs der Verhandlung gab das Gericht deutlich zu erkennen, dass es sich bei der Bauleitplanung der Gemeinde Holzheim um eine unzulässige Verhinderungsplanung handeln könnte und auch die Abwägung der Interessen von LSW rechtsfehlerhaft sein könnte.

Das Urteil wird am 20.05.2014 verkündet. „Wir rechnen damit, dass das Gericht den Bebauungsplan, mit dem die Erschließung der Deponie Holzheim verhindert werden sollte, für unwirksam erklären wird.“ – so Markus Kihm, Pressesprecher der LSW.

Die Lech-Stahlwerke rechnen außerdem damit, dass der Verwaltungsgerichtshof auch zeitnah über die noch anhängigen Anträge der Gemeinden und privater Dritter auf Zulassung der Berufung gegen den vom Verwaltungsgericht Augsburg bestätigten Planfeststellungsbeschluss über die alternativen Erschließungsvarianten zur Deponie Holzheim entscheiden wird. LSW verfolgt nach wie vor die für die Gemeinden und die Anlieger verträglichste „Nordzufahrt“ unter Umgehung aller Ortsdurchfahrten. LSW wird die Zustimmung der Gemeinde Holzheim zu einem notwendigen Ausbau dieser Zufahrt gleichzeitig beim Landgericht Augsburg einklagen.

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