Pressemitteilung Nr. 06-14: Bay VGH erklärt 3. Änderung des Bebauungsplans „Holzheim-West“ für unwirksam

Meitingen/München – Am 20.05.2014 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (Bay VGH) das Urteil zum Normenkontrollantrag der Lech-Stahlwerke gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans „Holzheim-West“ verkündet.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass:

  • der Bebauungsplan vom Gericht für unwirksam erklärt wurde.
  • das Gericht festgestellt hat, dass der Bebauungsplan eine bloße Verhinderungsplanung darstellt und das von der Gemeinde formulierte Ziel der Planung „Vermeidung einer städtebaulich unerwünschten Situation“ lediglich vorgeschoben sei, um die gemäß der Vorgaben des Baugesetzbuches unzulässige Verhinderungsplanung zu verdecken.
  • der Bebauungsplan an einem beachtlichen Abwägungsfehler leidet, weil das Interesse der Lech-Stahlwerke an der Beibehaltung der Verkehrsflächen für eine Nordzufahrt fehlgewichtet worden sei.

„Das Urteil ist positiv für die LSW und den weiteren Weg zur Inbetriebnahme der Deponie Holzheim. Aufgrund der offensichtlich erkennbaren, grob fehlerhaften und rechtswidrigen Planung haben wir zwar nichts anderes erwartet, sind allerdings erfreut darüber, dass der Bay VGH auch in dieser Deutlichkeit ein Urteil formuliert hat. Das Urteil spricht eine klare Sprache zum rechtswidrigen Verhalten der Gemeinde Holzheim.“ – so Markus Kihm, Pressesprecher der LSW.
 
Weitere Details zum Urteil sind auf der Homepage des Bay VGH in der Pressemitteilung des Gerichtes vom 21.05.2014 nachzulesen unter:
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_2014-05-21.pdf

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