Beginn der Umsetzung des „Sondergebietes am nördlichen Lohwald“

Beginn der Umsetzung des „Sondergebietes am nördlichen Lohwald“: wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Optimierung der Kreislaufwirtschaft, zu einer noch nachhaltigeren Stahlproduktion sowie zukunftweisendem Klima- und Artenschutz in Meitingen.

In der vergangenen Woche wurde mit der Umsetzung des geplanten „Sondergebietes am nördlichen Lohwald“ begonnen. Im ersten Schritt wurde ein Teilabschnitt des Lohwaldes gerodet. Es handelt sich dabei um den im Bebauungsplan definierten Bauabschnitt 1 (BA I) mit einer Fläche von ca. 5,6 ha. Ergänzend dazu erfolgen artenschutzfachliche Waldumbaumaßnahmen (v.a. zu Gunsten der Schmetterlingsart Waldwiesenvögelchen).

Im o.g. BA I plant die Max Aicher Unternehmensgruppe neben der Möglichkeit zur Umsetzung von Anlagen und Betrieben der Stahlverarbeitung auch die Realisierung eines Wertstoffaufbereitungszentrums. Damit werden nicht nur der Wirtschafts- und Stahlstandort Meitingen gestärkt und bestehende Arbeitsplätze gesichert sowie Arbeitsplätze geschaffen. Die Elektrostahlproduktion in Meitingen emittiert bereits heute rund 80% weniger CO2 als die Stahlerzeugung im konventionellen Verfahren der Hochofenroute. Insbesondere mit der Möglichkeit, zukünftig in Meitingen produzierte Nebenprodukte aufzubereiten, geht die Max Aicher Gruppe konsequent einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stahlerzeugung bis 2040 (Details hierzu unter: www.locas-bayern.com).   

In den vergangenen beiden Jahren wurden alle vorab umsetzbaren Natur- und Artenschutz-Maßnahmen bereits vor Inkraftsetzung des Bebauungsplanes durchgeführt. Dem aktuellen Eingriff auf rund 5,6 ha stehen nun bereits mehr als 23 ha neu aufgeforsteter Wald gegenüber.

Die Planung wurde in mehrfacher Abstimmung zwischen den Fachgutachtern und den Fachbehörden naturschutzfachlich optimiert. Die Fachgutachter haben die fachgerechte Umsetzung aller Natur- und Artenschutzmaßnahmen dokumentiert und bestätigt. Damit lagen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme des ersten Bauabschnittes vor.

Die erste Teil-Rodung konnte, wie auch in den Bebauungsplanunterlagen ausführlich definiert, gemäß der engen naturschutzfachlichen Auflagen nur im Oktober ausgeführt werden. Dies wurde schon im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung transparent kommuniziert.

Am bestehenden Baurecht ändert auch der zwischenzeitlich vom BUND Naturschutz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan eingereichte, noch nicht einmal begründete Normenkontrollantrag nichts. Er hat keine aufschiebende Wirkung.

„Der Bebauungsplan wurde mit großer Sorgfalt, mit sehr detaillierten Ausarbeitungen v.a. auch zum Forst-, Natur- und Artenschutz erarbeitet und im Rahmen einer demokratischen, umfassenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich von allen relevanten Behörden und auch politischen Gremien geprüft. Selbst der Bayerische Landtag sowie das Bayerischen Umweltministerium haben sich ausführlich mit diesem Verfahren befasst. Im Ergebnis wurde ein transparentes Verfahren sowie ein rechtlich einwandfreies und zwischen den Belangen der Ökonomie und Ökologie sauber ausgewogenes Ergebnis von diesen Stellen bestätigt“, so Martin Kießling, technischer Geschäftsführer der Lech-Stahlwerke GmbH.

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