Pressemitteilung Nr. 03-11: Schlackenbeet der Lech-Stahlwerke: kein „Fass ohne Boden"

Richtigstellung zur Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal e.V. vom 17.02.2011

Augsburg/Meitingen – „Im Schlackenbeet wird die flüssige, heiße Schlacke (…) in eine nicht abgedichtete Grube abgekippt und so lange mit Baggerschaufeln bewegt, bis das Material erstarrt ist. Dabei entstehen dichte Staubwolken, die sich ungehindert verbreiten und (…) in der weiteren Umgebung verteilt werden.“ Unter anderem mit dieser Behauptung hat sich die Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal e.V. in Ihrer Pressemitteilung vom 17.02.2011 zu den Tätigkeiten der Lech-Stahlwerke erneut zu Wort gemeldet.
Zur Richtigstellung falscher Behauptungen in der Pressemitteilung der Bürgerinitiative sehen sich die Lech-Stahlwerke (LSW) veranlasst, die Aussagen der Bürgerinitiative klar zu stellen und die Öffentlichkeit zum aktuellen Sachverhalt aufzuklären.

Behauptung, Schlacke würde in eine nicht abgedichtete Grube gekippt
Tatsache ist, dass die Schlacke zur Abkühlung zunächst in eine Grube des Schlackenbeetes gekippt wird. Die im Weiteren zu gesteinsartiger Konsistenz erstarrende Schlacke wird anschließend nach einer ersten Abkühlung mittels eines Mobilbaggers aus der Grube in einen neben dem Abkippplatz liegenden Bereich zur Auskühlung verlagert. Anschließend wird die dann bereits weitestgehend erstarrte Schlacke durch ein Grobsieb innerhalb des Schlackenbeets erstmals klassiert. Dabei erfolgt eine Bedüsung mit Wasser zur Kühlung und Minderung der Staubemissionen. Danach wird die erstarrte Schlacke auf die Lagerflächen der Max Aicher GmbH zur Verwertung transportiert.

Tatsache ist, dass die LSW bereits im August 2010 im Zusammenhang mit der vom Landratsamt Augsburg (LRA) geforderten Sanierung des Schlackenbeetes umgehend gehandelt haben, statt die weiteren geforderten Planungen lediglich abzuwarten. Um nicht untätig zu bleiben und das Schlackenbeet so schnell wie möglich abzudichten wurde auf eigene Initiative der Lech-Stahlwerke eine dem Stand der Technik entsprechende sofortige Maßnahme zum Grundwasserschutz umgesetzt. Diese besteht aus einer das gesamte Schlackenbeet umschließenden Dichtwand. Diese Abdichtung bindet nach unten hin in die natürlich vorhandene Dichtschicht (Stauer) ein. Die Funktion der Dichtwand wird zusätzlich durch eine auf die Maßnahme abgestimmte Wasserhaltung in der Schlackengrube unterstützt. In der Gesamtbewertung der Umsetzung der Dichtwand sowie der sich daraus ergebenden Änderungen in der Grundwassersituation zeigen sich nach Feststellungen der Gutachter zwei Ergebnisse. Zum einen ist die Umschließung des Schlackenbeetes durch die Dichtwand wirksam. Zum anderen zeigen sich in den Ergebnissen der Grundwasseruntersuchungen deutliche Verbesserungen.

Die Behauptung, dass die Schlacke in eine nicht abgedichtete Grube gekippt würde, ist also falsch.

Behauptung, dass nicht aktiv an die Sanierung zu gehen lediglich geklagt wurde
Tatsache ist, dass die LSW Klage gegen die Anordnung des Landratsamtes vom 12.08.2010 eingereicht hat. Die Klage wurde eingereicht, da die LSW der Auffassung ist, dass zwar eine Sanierung des bestehenden Schlackenbeetes erforderlich war, jedoch ohne dieses dauerhaft in der jetzigen Art und Weise weiter zu betreiben. Die einzige, unter umweltfachlichen sowie ökonomischen Gesichtspunkten sinnvolle Betriebsweise ist der Neubau eines Schlackenbeetes an anderer Stelle. Hierfür haben sich die Lech-Stahlwerke über einen Zeitraum von fast einem Jahr in intensiven Gesprächen, mit umweltfachlichen Untersuchungen sowie technischen Planungen eingesetzt. Parallel hat sich LSW zur Schaffung von Baurecht für ein neues Schlackenbeet bemüht. Da die nach der Errichtung der das Schlackenbeet umschließenden Dichtwand erlassene Anordnung des LRA die getroffenen Maßnahmen und daraus resultierenden Verbesserungen der Grundwassersituation aus Sicht der Lech-Stahlwerke in der vorliegenden Form nicht angemessen berücksichtigt, wird die Klage auch aufrecht erhalten. Um hier eine zeitnahe Anerkennung der erzielten Verbesserungen sowie der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahme zu erhalten und eine Neubewertung der Situation zu erwirken wurde von den Lech-Stahlwerken auch ein Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Augsburg gestellt.

Die Behauptung, dass die LSW lediglich geklagt haben, statt aktiv die Sanierung anzugehen, ist daher ebenso falsch.

Tatsache: Lech-Stahlwerke erfüllen Anforderungen der Anordnung des LRA trotz Klageverfahren
Tatsache ist auch, dass die LSW über die Maßnahmen zum Grundwasserschutz hinaus auch in Bezug auf die Anforderung an eine deutliche Minderung der Staubemissionen bei den Umschlagvorgängen am Schlackenbeet umgehend aktiv wurden. Durch einen Gutachter wurde ein Konzept hierzu erarbeitet. Dieses wurde dem Landratsamt vorgelegt und abgestimmt. Die Umsetzung der in diesem Konzept vorgesehenen technischen Maßnahmen (zusätzliche Besprühungseinrichtungen in verschiedenen Bereichen) sowie die zugehörige Schulung des Personals zu den Verbesserungen im Prozess des Schlackenhandlings werden von LSW derzeitig vorbereitet. Die Umsetzung erfolgt fristgerecht spätestens zum 30.04.2011.

Darüber hinaus wird zur Kontrolle der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen die im Jahr 2008 begonnene Grundwasserüberwachung weiter geführt. Die Ergebnisse werden der Anordnung entsprechend kontinuierlich zum Monatsende dem Landratsamt vorgelegt.

Aufklärung der Öffentlichkeit und Verbesserung der Information zur Vermeidung von Gerüchten
Die Lech-Stahlwerke werden diese erneute Desinformation der Bevölkerung durch die Bürgerinitiative zum Anlass nehmen, das Thema Schlacke durch eigene Information der Bevölkerung, der Medien und der Politik, zu vermitteln. Hier sehen sich auch die Lech-Stahlwerke in der Pflicht und werden zukünftig den Weg einer besseren Information und verstärkten Kommunikation weiter beschreiten.

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