Pressemitteilung Nr. 01-13: Erschließung der Deponie Holzheim ist gesichert

Meitingen/Augsburg – Die Regierung von Schwaben hat am 22. Januar 2013 mehrere alternative Zufahrtsvarianten zur Deponie Holzheim auf öffentlichen Straßen auf Antrag von LSW genehmigt. Die Erschließung der Deponie Holzheim ist damit gesichert.

Mit diesem Bescheid und dem Urteil des VG Augsburg vom 16.12.2012 ist nicht nur die Einziehung der für die Nordzufahrt benötigten öffentlichen Flächen aufgehoben worden, sondern auch die Gemeinde Holzheim verpflichtet, einem entsprechenden Sondernutzungsvertrag mit LSW zuzustimmen. Diese Zufahrt wird von LSW weiterhin präferiert, da sie die Deponie unter Umgehung sämtlicher Ortschaften erreicht.

Auch die durch den Bescheid planfestgestellte Südzufahrt kann mit einer entsprechenden Sondernutzungsvereinbarung mit der Gemeinde realisiert werden.

“Wir haben uns schon in der mündlichen Verhandlung am 05. Dezember 2012 vor dem VG Augsburg gewundert, dass die Gemeinde anstelle der für die Bevölkerung schonendsten Variante über die Nordzufahrt durch die Gemeinde Holzheim bzw. deren Prozessbevollmächtigten die Enteignung eines privaten Eigentümers entlang der ursprünglich planfestgestellten Zufahrtsroute empfohlen wurde,“ so Frau Prof. Andrea Versteyl, Prozessbevollmächtigte der LSW.

Die Unternehmung wird nun umgehend der Gemeinde Holzheim die Sondervereinbarung für die präferierte Nordzufahrt vorlegen.

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