Pressemitteilung Nr. 03-12: Erfolg für LSW und Meilenstein für die Inbetriebnahme der Deponie Holzheim

Gericht weist alle Klagen gegen Plangenehmigung der Deponie Holzheim ab.

Augsburg – Am heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Augsburg über die Klagen der Gemeinden Holzheim und Münster sowie einer privaten Grundstückseigentümerin gegen den Plangenehmigungsbescheid der Regierung von Schwaben für die Deponie Holzheim entschieden und diese abgewiesen. „Damit ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Inbetriebnahme der Deponie geschaffen, da nun alle Genehmigungen gerichtlich bestätigt sind!“, so LSW-Pressesprecher Markus Kihm.

Das Gericht sah die Klagen zum einen als unzulässig an, weil weder die Gemeinden noch die Grundstückseigentümerin durch die Planänderung in eigenen Rechten betroffen seien. Mit dem Änderungsbescheid vom 01.10.2010 hat die Regierung von Schwaben auf Antrag der LSW die Anpassung der Deponie an die geänderten Umweltstandards genehmigt. Durch die zusätzliche Basisabdichtung erfolgt eine wesentliche Verbesserung des Grundwasserschutzes. Auch sei eine Betroffenheit der Gemeinden in ihrer Planungshoheit ausgeschlossen, so das Gericht.

Das Gericht sah zum anderen auch die Planrechtfertigung, d. h. die Erforderlichkeit der Deponie als gegeben an, was die Kläger stets bestritten. „Es ist also gerade kein „sinnloses Projekt“, wie es Holzheims Bürgermeister Robert Ruttman zuletzt in der Donauwörther Zeitung vom 29.06.2012 dargestellt hat“, so Dr. Michael Heußen, Geschäftsführer der Lech-Stahlwerke GmbH.

Ausdrücklich stellte das Gericht weiterhin fest, dass die Erschließung der Deponie Holzheim aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen weiterhin möglich sei. „Nachdem das Beteiligungsverfahren zu den von LSW beantragten Erschließungsmöglichkeiten nun durchlaufen ist, gehen wir davon aus, dass bald eine Entscheidung der Regierung von Schwaben über diesen Antrag ergeht. Wir sehen dem Ergebnis optimistisch entgegen und gehen davon aus, dass dann auch endlich die Zufahrt errichtet werden kann“, so Kihm.

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