Pressemitteilung Nr. 05-12: Deponie Holzheim: Landratsamt Donau-Ries untersagt Verkauf von Wegegrundstücken durch Gemeinde

VG Augsburg stellt rechtswidriges Handeln der Gemeinde Holzheim fest. Kommunalaufsicht ist bereits tätig geworden.

Augsburg/Meitingen/Holzheim – Mit Schreiben vom 26.07.2012 hat das Landratsamt Donau-Ries mitgeteilt, dass es dem Antrag der Lech-Stahlwerke GmbH auf kommunalaufsichtliches Einschreiten stattgegeben hat und die Gemeinde Holzheim aufgefordert wurde, keine Vollzugsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen (einfach gesprochen: eine Art Privatisierung öffentlicher Wege) vorzunehmen. Gleiches gilt für den Verkauf von Wegegrundstücken bzw. Wegeteilgrundstücken.

Hintergrund ist, dass die Gemeinde Holzheim durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Holzheim-West sowie die Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen versucht, die Erschließung der Deponie Holzheim auch auf alternativen Strecken zu verhindern. Beide Verfahren sind Gegenstand von Klagen der Lech-Stahlwerke beim VGH München bzw. VG Augsburg. Noch vor der Einziehung und ohne die gerichtlichen Entscheidungen abzuwarten, hatte die Gemeinde Holzheim die öffentlichen Wege durch Notarvertrag an verschiedene Anrainer veräußert. Anschließend wurde die Umschreibung des Grundbuches durch die Käufer beantragt.

Der Eilantrag der Lech-Stahlwerke, die Unwirksamkeit dieser Vollziehung festzustellen, wurde zwar vom VG Augsburg abgelehnt. Dies erfolgte lediglich aus dem Grund, weil das Gericht feststellte, dass die öffentliche Widmung der Verkehrsflächen durch die Weiterveräußerung nicht berührt werde und die Gemeinde somit weiterhin erschließungspflichtig sei.

Vor allem hat das Gericht in seiner Entscheidung vom 24.07.2012 aber festgestellt, dass das Vorgehen der Gemeinde Holzheim „(…) ganz offensichtlich der Intention des Gesetzgebers im Straßen- und Wegegesetz, Eigentum und Straßenbaulast zusammenzuführen, widerspricht (…).“ Das festgestellte rechtswidrige Verhalten ist Voraussetzung dafür, dass die Kommunalaufsicht tätig werden konnte.

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