Pressemitteilung Nr. 08-11: Bürgerinitiative zieht falsche Schlussfolgerungen aus Staubanalysen

Augsburg/Meitingen – Auf Initiative der Lech-Stahlwerke GmbH (LSW) fand am 24.03.2011 anlässlich einer Beschwerde zu Staubbelästigungen aus der Zollsiedlung ein Ortstermin unter Beteiligung von Anwohnern, Vertretern des Landratsamtes Augsburg (LRA) und der Lech-Stahlwerke GmbH (LSW) statt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) wurde ebenfalls durch das LRA zum Zwecke einer eventuellen Probenahme der Staubdepositionen eingeladen, hatte die Teilnahme allerdings zuvor mit der Begründung abgesagt, dass aufgrund der Regenereignisse in den Tagen zuvor eine aussagefähige Probenahme nicht möglich sei. Bei dem Termin wurde dennoch vom LRA selbst eine Probe vom Carport genommen. Weiterhin nahmen Vertreter des Landratsamtes von einer Anwohnerin aus Herbertshofen eine zweite, selbst genommene Probe entgegen, welche von der Fensterbank Ihres Wohnhauses in Herbertshofen stammen sollte.

Nicht repräsentative Proben lassen keine Bewertung zu
Weil es sich in beiden Fällen nicht um repräsentative, ordnungsgemäß genommene Proben handelt, hatte das Landratsamt beim Ortstermin bereits offen gelassen, ob eine Untersuchung sachgerecht sei. Die Analyse hatte das LRA dennoch im Labor des LfU beauftragt. Das Ergebnis wurde dem LRA am 19.04.2011 vorgelegt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sehen die Aktionsgemeinschaft zum Erhalt der Lebensqualität im Raum Meitingen e.V. (AGL) und die Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal e.V. (BI) gemäß ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 11.05.2011 ihre Ängste vor schädlichen Umwelteinwirkungen bestätigt. Diese Schlussfolgerung ist falsch. „Die beim Ortstermin genommenen Proben lassen keinen Rückschluss auf die Immissionsbelastung zu“,  so Dr. Roland Fischer, Leiter der Abteilung Luft, Lärm und Anlagensicherheit im LfU.

Keine Anhaltspunkte für schädliche Umwelteinwirkungen
Anhaltspunkte für schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Belästigungen oder erhebliche Nachteile bestünden dann, wenn die einschlägigen Immissionsgrenzwerte, Orientierungswerte oder anderweitige einschlägige Beurteilungskriterien durch die Immissionen der betreffenden Stoffe überschritten werden (im vorliegenden Fall durch die Depositionen gem. 4.5.1 ff TA Luft). Eine solche Überschreitung kann aus den Analysenergebnissen des LfU für die beiden Staubproben keineswegs abgeleitet werden. Entsprechende Schlussfolgerungen haben das LfU und das LRA daher auch zu Recht selbst nicht gezogen. „Die eigene Bewertung der BI und der AGL und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit kann daher nur als bewusste Verunsicherung der Bevölkerung und der Behörden im Hinblick auf die geplante Werkserweiterung und Kapazitätserweiterung der LSW betrachtet werden. Einer weiteren Verbreitung dieser grob fehlerhaften Schlussfolgerungen treten die Lech-Stahlwerke mit allen rechtlichen Mitteln entschieden entgegen“, so Dr. Michael Heußen, Geschäftsführer der LSW.

Für eine Bewertung von Staubniederschlägen ist eine Depositionsmessung erforderlich. Die Anforderungen an eine solche Messung sind in der TA Luft unter Ziffer 4.6.2 detailliert und verbindlich vorgegeben. Hierzu gehört unter anderem die Einhaltung eines Untersuchungszeitraumes von in der Regel einem Jahr. Die nun vom LfU untersuchten Proben erlauben allenfalls eine Aussage zu den Inhaltsstoffen der Proben. Eine Bewertung, ob es hierdurch zu möglichen schädlichen Umwelteinwirkungen kommt, ist auf dieser Grundlage eindeutig nicht möglich.

Die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Bewertung von Staubniederschlägen wurden jedoch im Zuge des Untersuchungsprogramms des LfU im Umfeld der LSW berücksichtigt. Diese Ergebnisse stellen die immissionsschutzfachliche Bewertungsgrundlage dar. Gegenstand der seit 2007 über mehrere Jahre hinweg durchgeführten Messungen sind die Staubdeposition sowie die Deposition der staubgebundenen stahlwerkstypischen Metalle und Schwermetalle. Die Ergebnisse sind im aktuellen Bericht des LfU „Depositionsmessungen im Umfeld eines Stahlwerkes 2007 – 2009“ vom August 2010 dokumentiert. Der Bericht ist veröffentlicht und über das Internet zugänglich: http://www.bestellen.bayern.de (Stichwort: Stahlwerk).




Depositionsmessungen des LfU zeigen eindeutig, dass der Staubniederschlag und dessen Metallgehalt sowohl für die Zollsiedlung als auch für die Ortslage Herbertshofen keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursachen
Die Depositionsmessungen des LfU ergaben, dass die einschlägigen Beurteilungswerte für alle betrachteten Komponenten der Staubinhaltsstoffe im Bereich der Zollsiedlung weit unterschritten wurden. Es muss daher davon ausgegangen, dass es hier nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch Staubemissionen der LSW kommt.

Unter den Messpunkten befand sich u.a. der ostnordöstlich der Zollsiedlung gelegene Messpunkt 1 "Zollsiedlung". Dieser Messpunkt ist aufgrund seiner Lage potentiell stärker durch die Emissionen der LSW betroffen als die weiter westlich gelegenen bebauten Bereiche der Zollsiedlung, in dem sich auch der beprobte Carport befindet. In seinem o.g. Ergebnisbericht führt das LfU auf S. 20 bezüglich der Ergebnisse der Messungen in Bezug auf die Jahresmittelwerte der Staubniederschläge an der Messstelle Zollsiedlung aus: „Der niedrigste Wert wurde 2009 an der Messstelle Zollsiedlung gemessen. Der Messwert lag unter dem Mittelwert der lufthygienischen Messwerte.“ Dieser Mittelwert basiert auf dem Durchschnitt aller lufthygienischen Stationen des Landesüberwachungssystems Bayern und lag für das Jahr 2009 bei 64 mg/(m²xd). In der Zollsiedlung konnte allerdings lediglich ein Wert von 39 mg/(m²xd) festgestellt werden.

LfU: aktuelle Ergebnisse der Depositionsmessungen des LfU für das Jahr 2010 bestätigen Unbedenklichkeit
Die aktuell ausgewerteten Ergebnisse der Depositionsmessungen aus dem Jahr 2010 bestätigen die positive Entwicklung der Jahre 2007 bis 2009. Der Ergebnisbericht zu den Messungen aus dem Jahr 2010 wird in Kürze veröffentlicht. „Hinweise auf Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte in der Zollsiedlung und in Herbertshofen sind nicht erkennbar“, so Dr. Roland Fischer vom LfU.

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