Pressemitteilung Nr. 04-13: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Baurecht für die Deponie Holzheim.

Gemeinde Holzheim muss nach Anordnung der Regierung von Schwaben die Erschließung jetzt ermöglichen.

Meitingen/Holzheim - Die Regierung von Schwaben (RvS) hat die sofortige Vollziehung des ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses vom 22. Januar 2013 zur alternativen Erschließung der Deponie angeordnet. Ein entsprechender Bescheid wurde der Gemeinde Holzheim durch die RvS in der vergangenen Woche zugestellt. Damit ist die Gemeinde Holzheim jetzt verpflichtet, die Erschließung der Deponie durch eine  Sondernutzungsvereinbarung mit LSW zu ermöglichen. Die Entscheidung der Regierung über die sofortige Vollziehbarkeit war notwendig, weil die Gemeinden Holzheim und Münster sowie neun weitere Bürger auch gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung Klage erhoben haben.

Darüber hinaus sind die Gemeinden Holzheim und Münster mit ihren Klagen gegen die Plangenehmigung der Regierung von Schwaben vom 01.10.2010 gescheitert: Mit Beschluss vom 20.03.2013 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Berufungszulassungsantrag der Gemeinden sowie einer benachbarten Grundstückseigentümerin gegen die Plangenehmigung zurückgewiesen. Damit ist der Bescheid der Regierung zur Errichtung der Deponie Holzheim aus dem Jahre 2010 bestandskräftig.

LSW hat die Gemeinde Holzheim unter Fristsetzung bis zum 15.04.2013 aufgefordert, die Sondernutzungsvereinbarung kurzfristig zu unterzeichnen. Andernfalls wird LSW die Unterschrift gerichtlich erzwingen.

Zurück