Hinweisgebersystem / Whistleblowing-System von Lech-Stahlwerke GmbH

Unsere Allgemeinen Verhaltensrichtlinien (AVR) sind ein zentraler Baustein der Unternehmensführung, in dem unsere Wertekultur festgelegt ist und von allen Mitarbeitern gemeinsam getragen und konsequent gelebt wird – besonders auch von unseren Führungskräften. Sie umfassen weit mehr als nur die Einhaltung von Recht und Gesetz, es ist für uns eine Frage der Haltung. Das betrifft uns alle bei LECH-STAHLWERKE GMBH.

Es ist daher für uns alle ein Thema, dass es weiterhin auch so bleibt. Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Ergänzend zu unseren regulären Informations- und Meldekanälen bieten wir daher die in unserer Hinweisgeber-Richtlinie beschriebene Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Verstöße gegen relevante gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. aus den Bereichen Kartellrecht, Korruption und Geldwäsche zu melden. Primärer Ansprechpartner sollte immer der Vorgesetzte sein. Wenn – aus welchen Gründen auch immer – eine Meldung an den Vorgesetzten nicht möglich sein sollte, so ist frühzeitig Kontakt mit dem Compliance Officer aufzunehmen. Der Compliance Officer ist zugleich die Interne Meldestelle im Sinn des Hinweisgeber-Schutzgesetzes.
Informationen über Externe Meldeverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Auch wenn interne Risikokommunikation nicht anonym erfolgen sollte, da dann keine Rückfragen möglich sind, brauchen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit dem Compliance Officer Ihre Identität nicht offen zu legen. Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – keinen Direktkontakt (z.B. über Telefon) wünschen, kann die Meldung auch anonymisiert über das untenstehende Kontaktformular erfolgen.

LECH-STAHLWERKE GMBH schützt die Interessen der Hinweisgeber. Sie müssen keine Entlassung oder Benachteiligung befürchten, weil Sie ein Anliegen in Verbindung mit Fehlverhalten am Arbeitsplatz vorbringen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir halten Sie daher dazu an, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Hinweisgebersystem von LECH-STAHLWERKE GMBH haben, erhalten Sie in unseren Fragen und Antworten (FAQ) weitere Informationen bzw. können Sie sich direkt an unseren Compliance Officer wenden:

Dr. Lutz Steffen

Max Aicher GmbH & Co. KG
Teisenbergstraße 7
D-83395 Freilassing

E-Mail:
Telefon: +49 8654 491 113
Mobil: +49 171 77 46 042

 

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